Erhalten auch Praktikanten ein Zeugnis?

Jeder Beschäftigte hat einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Damit haben auch Praktikanten ein Recht darauf, dass schriftlich festgehalten wird, wie zufrieden der Arbeitgeber mit der erbrachten Leistung war. Da immer mehr Firmen Praktikanten einsetzen, ist es inzwischen aber fast üblich geworden, dass die Praktikanten sich ihr Zeugnis selbst schreiben und dann zur Unterschrift vorlegen. Ein Zeugnis, in dem die Art und Dauer der Beschäftigung festgehalten wurde, sowie Aufgaben und erworbene Fähigkeiten, ist dabei ein einfaches Zeugnis. Qualifizierte Arbeitszeugnisse enthalten darüber hinaus auch noch Angaben über Führung und Leistung des Praktikanten. Der formale Aufbau ist immer gleich und zuerst wird die Person benannt für die das Zeugnis ausgestellt wird.
Anschließend stellt sich das Unternehmen kurz vor und dann werden die Aufgaben des Praktikanten gelistet. Dabei sollten firmeneigene Bezeichnungen vermieden werden, damit das Arbeitszeugnis später auch für Branchenfremde verständlich bleibt. Bei der Bewertung gibt es verschiedene Codes und nur wer zur vollsten Zufriedenheit seine Arbeit erledigt hat, erhält die Bestnote. Pünktlichkeit, Lernbereitschaft und Eigeninitiative sind weitere Punkte, die in einem Arbeitszeugnis für Praktikanten bewertet werden können und auch das Verhalten, also die soziale Komponente, wird bewertet. Eigenes Wissen ins Unternehmen einzubringen, bringt immer eine positive Rückmeldung und selbst wenn dafür im Internet recherchiert wird, empfindet der Arbeitgeber dies als selbstständigen und damit positiven Einsatz. Unterschrieben wird ein Arbeitszeugnis in größeren Unternehmen vom Personalchef und das erfolgt zusammen mit der Geschäftsleitung und handschriftlich. In den Arbeitspause darf dann auch zu www.kreditkartenvergleich.org gesurft werden, denn mit einem perfekten Arbeitszeugnis findet jeder Praktikant später einen guten Job und wird so kreditwürdig.




