Trotz Studium Geld auf der hohen Kante haben - geht das?

trotz-studium-geld-auf-der-hohen-kante-haben-geht-das

Wer studieren möchte und dazu Bafög beantragen will, muss sein Vermögen offenlegen. Damit können Studenten in der Regel keine großen Summen ansparen, denn wer Vermögen hat, kann natürlich keine Unterstützung beantragen. Doch natürlich wird nicht jeder Euro angerechnet und auch Studenten können Geld auf der hohen Kante haben und trotzdem staatliche Unterstützung erhalten.

Freibeträge gibt es auch für Bafög-Nutzer

Der Freibetrag für Studenten, die Bafög beantragen wollen, liegt derzeit bei 5.200.- Euro pro Student. Durch Heirat oder eigene Kinder kann dieser Betrag um jeweils 1.800.- Euro angehoben werden. Entscheidend ist, dass bei der ersten Antragsstellung der Freibetrag nicht überschritten wird, denn in der Regel wird es nach einem abgelehnten Erstantrag schwer, einen positiven Bescheid für einen Folgeantrag im nächsten Semester zu erhalten. Als Vermögen zählen aber nicht nur die Girokonten eines Studenten, sondern auch Grundbesitz, Forderungen oder andere bewegliche und unbewegliche Sachen. Wer vor dem Studium über Festgeld.de ein Konto eröffnet hat, auf dem inzwischen mehr als der Freibetrag liegt, sollte vor seinem Bafög-Antrag auch wissen, dass nur das Vermögen über der Freigrenze angerechnet wird und nicht das gesamte Vermögen.

Auch Differenzbeträge und „vergessene“ Konten für Studenten helfen weiter. Hat ein Student 7.200.- Euro Vermögen, so wird bei der Bafög-Berechnung nicht die gesamte Summe angerechnet, sondern nur 2.000.- Euro, also die Differenz zum Freibetrag. In der Regel wird diese Summe dann durch die Monate des Bewilligungszeitraums geteilt und die staatliche Unterstützung somit gekürzt. Geplante Investitionen wie ein neuer Laptop oder die Ausstattung für die eigene Wohnung sollten daher vor der Antragsstellung getätigt werden.

Oft haben Eltern oder Großeltern Konto auf den Namen des Studenten eingerichtet, von denen er nichts weiß. Daher sollte jeder Student nachfragen, ob es Sparbücher oder sonstiges Vermögen auf seinen Namen gibt, denn das Bundesfinanzministerium kann durch den Datenabgleich überprüfen, ob die gemachten Angaben richtig sind und eine Anzeige wegen Betrug wäre die Folge, wenn hier etwas verschwiegen wurde.

Geschrieben von Felix

Das könnte Sie auch interessieren: